01 · Frist
Bis 30. November parallel, ab 1. Dezember nur noch 2.7.x
Die Version 2.7.1 der Druckapplikation löst laut Meldung des dena-Gebäudeforums vom 16. Oktober 2026 die Vorgängerversion 2.6.1 ab. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat dafür einen befristeten Parallelbetrieb vorgesehen: Zwischen dem 7. Oktober und dem 30. November 2026 können beide Versionen verwendet werden. Ab dem 1. Dezember 2026 sind alle iSFP mit der Version 2.7.x auszugeben.
Zulässige iSFP-Druckapplikation nach Zeitraum
|
Zeitraum |
Zulässige Version |
Für die Ausgabe |
|
Bis 6. Oktober 2026 |
bisherige Version 2.6.1 |
Ausgabe wie bisher |
|
7. Oktober bis 30. November 2026 |
2.6.1 und 2.7.1 parallel |
Umstellung bereits möglich, noch nicht zwingend |
|
Ab 1. Dezember 2026 |
nur Version 2.7.x |
alle iSFP in 2.7.x ausgeben |
Die Quellen benennen die Vorversion leicht unterschiedlich: Das dena-Gebäudeforum nennt 2.6.1, das BAFA 2.6.1.1. Die Daten stimmen überein. Das BAFA nennt keine Regelung dazu, wie mit der Vorversion nach dem 30. November 2026 zu verfahren ist.
Quellen: dena-Gebäudeforum, Aktuelles zum iSFP (Meldung vom 16.10.2026) und BAFA, Energieberatung für Wohngebäude, jeweils abgerufen am 27.10.2026. Die Tabelle ist eine redaktionelle Zusammenfassung.
02 · Neue Version
Was die neue Version berücksichtigt
Mit dem Update wurden nach Angabe des dena-Gebäudeforums die Änderungen der Richtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) vom 21. Juli 2026 sowie Artikel 1 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, Stand 29. Juli 2026) in die Druckapplikation integriert. Welche Einzelheiten sich dadurch ändern, nennt die Meldung nicht.
Wie sich die geänderte Richtlinie in der Förderpraxis auswirkt, zeigen unsere Beiträge zur geänderten BEG-Heizungsförderung und zum BEG-Update zu BzA, Förderung und Nachweisen. Den Rechtsrahmen erklärt unser Überblick zum Gebäudemodernisierungsgesetz mit seinem vierstufigen Zeitplan.
Warum das besonders geförderte Beratungen betrifft
Laut dena-Gebäudeforum ist ein in der Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) geförderter iSFP Grundlage und Voraussetzung dafür, dass der iSFP später in der BEG berücksichtigt werden kann. Wer geförderte Beratungen betreut, sollte die Umstellung deshalb nicht erst im Dezember angehen.
Quelle: dena-Gebäudeforum, Aktuelles zum iSFP (Meldung vom 16.10.2026), abgerufen am 27.10.2026.
03 · Änderungen
Was sich in der Praxis ändert
Das dena-Gebäudeforum nennt keine Einzelheiten der Neuerungen. In den Release-Hinweisen zum Hottgenroth Energieberater sind für die Druckapplikation 2.7.1 unter anderem diese Änderungen aufgeführt:
-
Bildquelle je Foto verpflichtend: Zu jedem Foto muss eine Bildquelle mit mindestens einem Zeichen angegeben werden; fehlende Angaben werden rot markiert.
-
Ansichten: Es müssen mindestens drei Bilder vorhanden sein.
-
Beschreibung des Kellerabgangs: Der Text darf jetzt bis zu 600 Zeichen lang sein.
-
Rechtsgrundlage: Auf der Rückseite beider Berichte erscheint zusätzlich das GModG 2026, künftig das GModG 2027, abhängig von der Art des Projekts.
-
Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung: Der iSFP weist zwei Werte aus, den Wärmerückgewinnungsgrad des Wärmetauschers und den Wärmebereitstellungsgrad.
-
Worst Performing Building: Die Angabe wird aus der Energieberatererfassung an den iSFP übergeben und dort ausgewiesen.
Welche Version der Druckapplikation Ihre installierte Software enthält und ab welcher Programmversion die Umstellung vorliegt, entnehmen Sie den Release-Hinweisen Ihres Softwareherstellers. Wer den iSFP mit einer anderen Software erstellt, findet die Änderungen in den Hinweisen des jeweiligen Anbieters.
Quelle: Release-Hinweisen zum Hottgenroth Energieberater, Stand 19.10.2026, abgerufen am 27.10.2026. Der Beitrag gibt die Änderungen der Release-Hinweise wieder und ersetzt nicht die Hinweise des Herausgebers der Druckapplikation.
04 · Prüfliste
Softwarestand und laufende Projekte prüfen
Diese Schritte helfen, die Umstellung ohne Zeitdruck vorzubereiten:
-
Softwarestand prüfen. Klären, welche Version der Druckapplikation in Ihrer Beratungssoftware enthalten ist, und das Update rechtzeitig einplanen.
-
Laufende Projekte sichten. Projekte markieren, deren iSFP erst ab dem 1. Dezember 2026 ausgegeben wird; diese müssen in 2.7.x entstehen.
-
Fotodokumentation ergänzen. Bildquellen nachtragen und prüfen, ob in den Ansichten mindestens drei Bilder vorhanden sind.
-
Angaben nachziehen. Kellerabgang, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung und gegebenenfalls das Worst Performing Building mit den neuen Feldern abgleichen.
-
Ausgabetermin festlegen. Bis 30. November 2026 ist die Umstellung freiwillig; wer sie ohnehin plant, kann sie vorziehen und doppelten Aufwand vermeiden.
Offene Frage: bereits erstellte iSFP
Ob ein vor dem 1. Dezember 2026 erstellter iSFP in der alten Version später neu ausgegeben werden muss, regeln die genannten Quellen nicht ausdrücklich. Bei einem konkreten Fall lohnt sich die Rückfrage beim BAFA.
05 · Häufige Fragen
Häufige Fragen zur iSFP-Druckapplikation 2.7.1
Bis wann darf die Version 2.6.1 der iSFP-Druckapplikation verwendet werden?
Zwischen dem 7. Oktober und dem 30. November 2026 sind die Versionen 2.6.1 und 2.7.1 laut BAFA und dena-Gebäudeforum parallel zulässig. Ab dem 1. Dezember 2026 sind alle iSFP mit der Version 2.7.x auszugeben.
Was ändert sich durch die Version 2.7.1 inhaltlich?
Laut dena-Gebäudeforum berücksichtigt das Update die BEG-Richtlinie vom 21. Juli 2026 und Artikel 1 des GModG (Stand 29. Juli 2026). Einzelheiten nennt die Meldung nicht. Konkrete Änderungen wie die verpflichtende Bildquelle je Foto stehen in den Release-Hinweisen der Softwarehersteller.
Müssen bereits erstellte iSFP nach dem 30. November 2026 neu ausgegeben werden?
Das regeln die zitierten Hinweise von BAFA und dena-Gebäudeforum nicht ausdrücklich. Für einen konkreten Fall empfiehlt sich die Rückfrage beim BAFA.
Warum ist die Umstellung für geförderte Beratungen wichtig?
Ein in der EBW geförderter iSFP ist laut dena-Gebäudeforum Grundlage und Voraussetzung für die spätere Berücksichtigung des iSFP in der BEG. Deshalb sollte die ausgegebene Version zur Frist passen.
06 · Nachweise
Quellen und fachliche Einordnung
Abgerufen am 27.10.2026. Fristen, Tabelle und Prüfliste sind redaktionelle Zusammenfassungen und ersetzen keine Beratung durch das BAFA. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Hinweise von BAFA und dena-Gebäudeforum.