01 · Stellschrauben
Fünf Größen bestimmen den Zuschuss
Seit dem 21. Juli 2026 gelten für die Heizungsförderung der KfW neue Konditionen. Der Zuschuss ergibt sich aus einem Fördersatz, der auf die förderfähigen Kosten angewendet wird. Zwei dieser Größen sind ab Februar 2027 an feste Stichtage gebunden.
- Grundförderung: 30 Prozent für alle Antragstellenden.
- Einkommensbonus: 40, 30 oder 10 Prozent für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 Euro. Lebt ein minderjähriges Kind im Haushalt, liegen alle Grenzen um 10.000 Euro höher.
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 Prozent, wenn Selbstnutzende eine funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen. Er sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte und entfällt ab dem 1. August 2028.
- Förderdeckel: höchstens 70 Prozent, in der untersten Einkommensstufe 80 Prozent.
- Förderfähige Kosten: höchstens 28.000 Euro für die erste Wohneinheit. Der Betrag sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich um 750 Euro, bis er ab dem 1. August 2030 bei 22.000 Euro liegt.
Quellen: Förderrichtlinie BEG Einzelmaßnahmen vom 17. Juli 2026 (Nummern 8.3, 8.4.1, 8.4.4 und 8.4.5), KfW-Produktseite Heizungsförderung für Privatpersonen (458) und KfW zu den Anpassungen 2026, abgerufen am 08.10.2026.
02 · Übersicht
Maximaler Zuschuss je Antragsdatum und Haushalt
Die Tabelle zeigt den höchstmöglichen Zuschuss für ein selbst bewohntes Einfamilienhaus, wenn die förderfähigen Kosten voll ausgeschöpft werden. Die Spalten folgen dem zu versteuernden Haushaltseinkommen. Die ersten vier setzen voraus, dass der Klimageschwindigkeitsbonus greift; die letzte zeigt die Grundförderung allein.
Maximaler Zuschuss und Fördersatz für die erste Wohneinheit nach Antragsdatum, eigene Berechnung auf Basis der KfW-Konditionen
| Antrag |
Bis 30.000 €mit Kind bis 40.000 € |
Bis 40.000 €mit Kind bis 50.000 € |
Bis 50.000 €mit Kind bis 60.000 € |
Über 50.000 €mit Kind über 60.000 € |
Ohne Boninur Grundförderung |
| ab 28.000 € · Klimabonus 16 % |
22.400 €80 % |
19.600 €70 % |
15.680 €56 % |
12.880 €46 % |
8.400 €30 % |
| ab 27.250 € · Klimabonus 12 % |
21.800 €80 % |
19.075 €70 % |
14.170 €52 % |
11.445 €42 % |
8.175 €30 % |
| ab 26.500 € · Klimabonus 8 % |
20.670 €78 % |
18.020 €68 % |
12.720 €48 % |
10.070 €38 % |
7.950 €30 % |
| ab 25.750 € · Klimabonus 4 % |
19.055 €74 % |
16.480 €64 % |
11.330 €44 % |
8.755 €34 % |
7.725 €30 % |
| ab 25.000 € · ohne Klimabonus |
17.500 €70 % |
15.000 €60 % |
10.000 €40 % |
7.500 €30 % |
7.500 €30 % |
| ab 24.250 € · ohne Klimabonus |
16.975 €70 % |
14.550 €60 % |
9.700 €40 % |
7.275 €30 % |
7.275 €30 % |
| ab 23.500 € · ohne Klimabonus |
16.450 €70 % |
14.100 €60 % |
9.400 €40 % |
7.050 €30 % |
7.050 €30 % |
| ab 22.750 € · ohne Klimabonus |
15.925 €70 % |
13.650 €60 % |
9.100 €40 % |
6.825 €30 % |
6.825 €30 % |
| ab 22.000 € · ohne Klimabonus |
15.400 €70 % |
13.200 €60 % |
8.800 €40 % |
6.600 €30 % |
6.600 €30 % |
| Weniger ab 01.08.2030gegenüber einem Antrag bis 31.01.2027 |
-7.000 € |
-6.400 € |
-6.880 € |
-6.280 € |
-1.800 € |
- ab 20.000 €
- 16.000 bis 19.999 €
- 12.000 bis 15.999 €
- 8.000 bis 11.999 €
- unter 8.000 €
So lesen Sie die Tabelle
Ein Paar mit einem Kind und 45.000 Euro zu versteuerndem Einkommen fällt durch den Familienzuschlag in die zweite Spalte. Stellt es den Antrag bis Ende Januar 2027, ergeben sich 30 + 30 + 16 = 76 Prozent. Gedeckelt auf 70 Prozent von 28.000 Euro sind das 19.600 Euro. Bei einem Antrag ab dem 1. August 2027 wären es 68 Prozent von 26.500 Euro, also 18.020 Euro.
03 · Einordnung
Bis August 2028 sinkt der Zuschuss am stärksten
Bis zum 1. August 2028 wirken zwei Absenkungen gleichzeitig: Die förderfähigen Kosten sinken, und der Klimageschwindigkeitsbonus schrumpft. Am deutlichsten trifft das die mittlere Einkommensstufe. Ein Haushalt mit bis zu 50.000 Euro Einkommen erhält bei einem Antrag ab dem 1. August 2028 höchstens 10.000 Euro statt 15.680 Euro, gut ein Drittel weniger. Oberhalb der Einkommensgrenzen fällt der Höchstbetrag im selben Zeitraum von 12.880 auf 7.500 Euro.
In der untersten Einkommensstufe fängt der 80-Prozent-Deckel die erste Bonusabsenkung ab: Am 1. Februar 2027 sinkt dort nur der Kostenbetrag, der Zuschuss geht um 600 Euro zurück. Ab August 2028 bleiben die Fördersätze stabil. Der Zuschuss sinkt dann nur noch mit den förderfähigen Kosten, je nach Fördersatz um 225 bis 525 Euro pro Halbjahr.
Was die Tabelle nicht abbildet
Die Werte sind Obergrenzen für die erste Wohneinheit. Liegen die tatsächlichen Kosten darunter, sinkt der Zuschuss entsprechend. Für die zweite bis sechste Wohneinheit gelten je 15.000 Euro, ab der siebten je 8.000 Euro; diese Beträge sinken nicht. Für Wärmepumpen sinkt die Grundförderung laut Förderrichtlinie ab dem ersten Quartal 2027 auf 15 Prozent. Hat die Wärmepumpe ihren Ursprung in der EU, kommt ein Wertschöpfungsbonus von 15 Prozentpunkten hinzu, und es bleibt bei den Werten der Tabelle. Für alle anderen Wärmepumpen liegen sie dann niedriger.
04 · Beratung
Was das für Beratung und Angebot bedeutet
Für Energieberatung und SHK-Betriebe wird der Antragstermin damit zu einem Teil der Projektplanung. Vier Punkte helfen, keine Förderung unnötig zu verlieren.
- Stichtag im Blick behalten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Antragstellung, nicht der Einbau. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten vor Ort gestellt werden; der Liefer- oder Leistungsvertrag braucht dafür eine aufschiebende oder auflösende Bedingung.
- Bestätigung zum Antrag rechtzeitig erstellen. Ohne BzA kein Antrag. Was dabei in der Übergangsphase zu beachten ist, zeigt unser BEG-Update zu BzA, Förderung und Nachweisen.
- Technik früh klären. Der hydraulische Abgleich ist Fördervoraussetzung und braucht eine belastbare Heizlast. Warum beides Vorlauf braucht, erklärt der Beitrag zu Heizlast und hydraulischem Abgleich als Fördervoraussetzung. Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen kommt der Schallschutz als Förderkriterium hinzu.
- Förderung getrennt vom Preis ausweisen. Das Einkommen der Kundschaft kennt der Betrieb in der Regel nicht. Belastbar ist ein Angebot, das die Investition nennt und den möglichen Zuschuss je Einkommensstufe und Antragsdatum als Spanne zeigt.
05 · Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Entwicklung der Heizungsförderung
Zählt das Datum des Antrags oder das der Zusage?
Laut KfW richten sich die Boni und die Förderhöchstbeträge nach dem Zeitpunkt der Antragstellung. Entscheidend ist also, wann der Antrag bei der KfW gestellt wird, nicht wann die Zusage kommt oder die Heizung eingebaut wird.
Was ändert ein Kind im Haushalt?
Lebt bei Antragstellung mindestens ein minderjähriges, kindergeldberechtigtes Kind im Haushalt, liegen alle Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 Euro höher. Ein Haushalt mit 38.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und einem Kind erhält dann zum Beispiel 40 statt 30 Prozent Einkommensbonus, und für ihn gilt der höhere Förderdeckel von 80 Prozent.
Gilt die Tabelle auch für Wärmepumpen ab 2027?
Nur für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU. Laut Förderrichtlinie sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen ab dem ersten Quartal 2027 auf 15 Prozent; Geräte mit EU-Ursprung erhalten zusätzlich einen Wertschöpfungsbonus von 15 Prozentpunkten und kommen so wieder auf 30 Prozent. Wie der Ursprung nachgewiesen wird und ab welchem Tag die Regel gilt, regelt das Infoblatt der KfW. Wir aktualisieren den Beitrag, sobald diese Details vorliegen.
06 · Nachweise
Quellen und Berechnung
Alle Quellen wurden am 08.10.2026 abgerufen. Die Tabellenwerte sind eine eigene Berechnung nach Nummer 8.3 und 8.4 der Förderrichtlinie: Fördersatz aus Grundförderung, Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus, begrenzt auf 70 beziehungsweise 80 Prozent, multipliziert mit den förderfähigen Höchstkosten zum jeweiligen Stichtag. Sie ersetzen keine Prüfung im Einzelfall.