01 · Begriff
Was ein digitales Gebäudelogbuch ist
Die EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie (EU) 2024/1275, kurz EPBD), die am 28. Mai 2024 in Kraft getreten ist, definiert das digitale Gebäudelogbuch als gemeinsames Register für alle einschlägigen Gebäudedaten. Ausdrücklich genannt sind Daten zur Gesamtenergieeffizienz – Energieausweise, Renovierungspässe und Intelligenzfähigkeitsindikatoren – sowie Daten zum Treibhauspotenzial über den Lebenszyklus. Das Register soll fundierte Entscheidungen und den Informationsaustausch erleichtern: innerhalb des Bausektors und zwischen Eigentümern, Bewohnern, Finanzinstituten und öffentlichen Stellen.
Für Planer und Bestandshalter ist das weniger abstrakt, als es klingt. Viele dieser Daten entstehen schon heute in ihren Projekten, nur verteilt auf einzelne Dateien, Programme und Ordner. Ein Beispiel ist der Energieausweis, der sich in Deutschland gerade verändert; was neu ist, fasst unser Beitrag zum überarbeiteten Energieausweis nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz zusammen. Die Idee des Logbuchs ist, solche Nachweise und Daten nicht für jeden Anlass neu zu erstellen, sondern an einer Stelle zusammenzuführen und miteinander zu verbinden.
Ein Rahmen, keine Pflicht
Die Richtlinie definiert das Logbuch, schreibt es aber nicht vor. Wo sie darauf verweist, steht der Zusatz „sofern verfügbar“: Der Renovierungspass soll im Logbuch gespeichert oder darüber zugänglich sein, und Daten von Gebäudesystemen sollen mit ihm verknüpft werden – jeweils nur, wenn es ein Logbuch gibt. Verbindlich ist dagegen, dass die Mitgliedstaaten bis zum 29. Mai 2026 ein System von Renovierungspässen einführen. Dessen Nutzung bleibt für Eigentümer freiwillig, sofern ein Mitgliedstaat nichts anderes beschließt.
Logbuch, BIM-Modell, digitaler Zwilling: die Abgrenzung
Rund um das Logbuch werden mehrere Begriffe oft synonym verwendet. Sie beschreiben aber unterschiedliche Dinge, die sich ergänzen.
Begriffe rund um das digitale Gebäudelogbuch
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Begriff |
Was er beschreibt |
Verhältnis zum Logbuch |
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Digitales Gebäudelogbuch |
gemeinsames Register für alle einschlägigen Daten eines Gebäudes |
der Rahmen, in dem die übrigen Daten zusammenlaufen |
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BIM- und As-Built-Modell |
Geometrie und Eigenschaften von Räumen, Bauteilen und Anlagen; das As-Built-Modell zeigt den tatsächlich gebauten Zustand |
eine zentrale Datenquelle, aber nicht das ganze Logbuch |
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Digitaler Zwilling |
digitales Abbild eines Gebäudes, das zusätzlich mit Daten aus dem laufenden Betrieb verknüpft ist |
kann Betriebsdaten in das Logbuch einbringen |
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Energieausweis |
Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes |
in der Definition ausdrücklich genannter Bestandteil |
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Renovierungspass |
auf das Gebäude zugeschnittener Fahrplan für eine Renovierung in mehreren Schritten |
ausdrücklich genannter Bestandteil; im Logbuch gespeichert oder darüber zugänglich, sofern es eines gibt |
Quellen: Richtlinie (EU) 2024/1275, Artikel 2 Nr. 41, Artikel 12 und Artikel 16 (Textausgabe gesetze.legal); Inkrafttreten laut Europäischer Kommission; abgerufen am 07.10.2026. Die Begriffstabelle ist eine redaktionelle Einordnung.
02 · Normung
Was die europäische Normung jetzt anstößt
Damit Logbücher über Länder- und Systemgrenzen hinweg funktionieren, braucht es gemeinsame Begriffe, Inhalte und Schnittstellen. Diese Lücke soll die europäische Normung schließen. Im Januar 2026 hat die EU-Kommission den Entwurf eines Normungsauftrags an das Europäische Komitee für Normung (CEN) vorgelegt. Er sieht zwei europäische Normen vor: einen Rahmen für die Entwicklung und Umsetzung digitaler Gebäudelogbücher und ein Kerndatenschema für Berichte und Datenaustausch. Beide sollen bis Oktober 2028 vorliegen.
Zuständig ist das technische Komitee CEN/TC 442, das in Europa auch die BIM-Normen erarbeitet. Im Sommer 2026 hat es dafür die neue Arbeitsgruppe WG 13 „Digitales Gebäudelogbuch“ unter spanischem Vorsitz gegründet. Sie soll den Normungsauftrag der Kommission in den kommenden zwei Jahren bearbeiten. Der DIN-Fachbereich BIM will deutsche Expertinnen und Experten eng in diese Arbeit einbinden. So berichtet es BIM Deutschland in seiner Newsletter-Ausgabe vom 30. September 2026.
Parallel greift die Normung ein zweites Thema auf: Bestehende Aktivitäten von VDI, DKE und VDMA zu Anwendungen künstlicher Intelligenz im Bauwesen sollen abgestimmt und über das DIN in die europäische Normung eingebracht werden. Beide Vorhaben standen auch auf der Tagesordnung der Arbeitsgruppensitzungen von CEN/TC 442 Anfang September 2026 in Ljubljana.
Vom Begriff zur Norm: die wichtigsten Schritte
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Zeitpunkt |
Schritt |
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28. Mai 2024 |
Die überarbeitete EU-Gebäuderichtlinie tritt in Kraft und definiert das digitale Gebäudelogbuch. |
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Dezember 2025 |
Die Europäische Wohnbaustrategie nennt die Harmonisierung digitaler Gebäudelogbücher als zentrales Ziel. |
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Januar 2026 |
Die EU-Kommission legt den Entwurf eines Normungsauftrags an CEN vor. |
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29. Mai 2026 |
Umsetzungsfrist der Richtlinie; bis dahin führen die Mitgliedstaaten ein System von Renovierungspässen ein. |
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Sommer 2026 |
CEN/TC 442 gründet die Arbeitsgruppe WG 13 „Digitales Gebäudelogbuch“. |
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Oktober 2028 |
Zielmarke für die beiden europäischen Normen: Rahmen und Kerndatenschema. |
Quellen: BIM Deutschland: Neues aus den Standardisierungsgremien im Bauwesen (Newsletter 09/2026), bSD Plus: CEN soll EU-Standard für digitale Gebäudelogbücher schaffen (16.03.2026), ITeC (22.07.2026) und Europäische Kommission, abgerufen am 07.10.2026.
03 · Lebenszyklus
Warum Gebäudedaten nach der Planung an Wert gewinnen
In vielen Projekten endet die Datenpflege mit der Übergabe. Das Modell oder die Berechnung hat seinen Zweck erfüllt, die Dateien wandern ins Archiv. Spätestens bei der nächsten Sanierung beginnt die Bestandsaufnahme von vorn. Wie viel Zeit das schon innerhalb eines Projekts kostet, zeigt der Blick auf die Übergabestellen, an denen Gebäudedaten heute mehrfach erfasst werden, am Beispiel der Wärmepumpenplanung.
Ein Logbuch dreht diese Logik um. Daten, die in Planung und Bau entstehen, bleiben dem Gebäude zugeordnet und werden in jeder späteren Phase ergänzt statt neu erhoben. Ihr Wert wächst damit mit jeder weiteren Nutzung. Die folgende Übersicht zeigt, welche Daten typischerweise wann entstehen und wer sie später braucht.
Gebäudedaten über den Lebenszyklus
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Phase |
Typische Daten |
Wer sie später nutzt |
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Bestandsaufnahme und Planung |
Geometrie, Räume, Bauteilaufbauten, Anlagentechnik, Energiebilanz |
Fachplanung, Energieberatung, Förderanträge |
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Bau und Übergabe |
tatsächlich ausgeführter Zustand, Materialien, Herstellerangaben, Gewährleistungsfristen |
Bauherrschaft und Gebäudemanagement |
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Betrieb |
Wartungsintervalle, Flächen, Anlagen- und Verbrauchsdaten |
Betrieb, Facility Management, Eigentümer |
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Umbau und Sanierung |
dokumentierter Bestand, Energieausweis, Renovierungspass |
Planung, Energieberatung, Finanzierung |
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Rückbau |
Materialtypen, Mengen und Eigenschaften verbauter Bauteile |
Rückbauplanung und Kreislaufwirtschaft |
Praxisbeispiel: As-Built-Modell einer Kita
Wie das aussehen kann, zeigt die Kita „Zauberwelt“ mit integriertem Stadtteilzentrum in Heiligenhaus. Der Neubau mit rund 1.087 Quadratmetern Nettogrundfläche wurde im September 2025 fertiggestellt. Das Projektteam plante nach dem Open-BIM-Ansatz und führte das Koordinationsmodell bis zum As-Built-Modell fort, also bis zum tatsächlich gebauten Zustand. Herstellerangaben, Wartungsintervalle und Gewährleistungsfristen sind einzelnen Anlagen und Bauteilen zugeordnet; die Daten lassen sich in ein CAFM-System übernehmen. Bei Umbauten greifen Planende direkt auf den dokumentierten Bestand zu, was erneute Bestandserfassungen reduziert. Voraussetzung ist laut dem Bericht die konsequente Fortschreibung des Planungsmodells bis zum dokumentierten Endzustand.
Quelle: BIM Deutschland: Kita „Zauberwelt“ in Heiligenhaus (Newsletter 09/2026), abgerufen am 07.10.2026. Die Lebenszyklustabelle ist eine redaktionelle Ableitung.
04 · Praxis
Was Planer und Bestandshalter heute tun können
Auf die fertige Norm muss niemand warten. Die folgenden Schritte schaffen eine Datengrundlage, die sich später in ein Logbuch überführen lässt – unabhängig davon, wie das europäische Kerndatenschema im Detail aussehen wird.
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Bestand einmal strukturiert erfassen. Geometrie, Räume, Bauteile und Anlagentechnik als Gebäudemodell anlegen statt als Sammlung einzelner Pläne und Tabellen.
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Offene Austauschformate vereinbaren. Bei Übergaben auf herstellerneutrale Formate wie IFC achten, damit die Daten auch in künftigen Systemen lesbar bleiben.
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Modelle fortschreiben statt neu anlegen. Änderungen aus Bau, Wartung und Sanierung im bestehenden Modell nachführen, damit es den tatsächlichen Zustand zeigt.
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Nachweise am Gebäude bündeln. Energieausweis, Berechnungen und Sanierungsplanung dem Gebäude zuordnen und versioniert ablegen, nicht projektweise verstreut.
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Verantwortung für die Daten festlegen. Klären, wer die Daten nach der Übergabe pflegt und wer darauf zugreifen darf.
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Normung beobachten. Die Arbeit von CEN/TC 442/WG 13 und ihre Begleitung durch das DIN verfolgen. Vor Oktober 2028 sind keine fertigen europäischen Normen zu erwarten.
Für Kommunen und Wohnungswirtschaft
Wer viele Gebäude verwaltet, profitiert besonders, weil sich der Erfassungsaufwand auf viele Anlässe verteilt: Instandhaltung, Energieausweise, Fördernachweise und Sanierungsplanung. Kommunen brauchen zusätzlich gebäudescharfe Daten für die Fortschreibung der kommunalen Wärmeplanung. Sinnvoll ist eine Reihenfolge: zuerst die eigenen Liegenschaften und Gebäude mit anstehenden Maßnahmen, danach der übrige Bestand. Öffentliche Auftraggeber können außerdem schon in der Ausschreibung festlegen, welche Daten in welchem Format übergeben werden.
05 · Offene Punkte
Was beim Gebäudelogbuch noch offen ist
Vieles lässt sich heute noch nicht abschließend beantworten. Das europäische Kerndatenschema existiert noch nicht; welche Datenfelder ein Logbuch künftig mindestens enthält, legt erst die Normung fest. Eine Software kann deshalb heute nicht „normkonform“ im Sinne eines digitalen Gebäudelogbuchs sein. Entsprechende Versprechen sollten Planer und Eigentümer kritisch prüfen.
Auch rechtlich bleibt das Logbuch vorerst ein Angebot und keine Pflicht. Eine Frage, die für jedes Logbuch zentral ist, regelt die Richtlinie aber bereits: den Zugang zu den Daten. Eigentümer, Mieter und Verwalter sollen direkten Zugang zu den Daten ihrer Gebäudesysteme erhalten, Dritte nur mit deren Zustimmung. Wer heute Datenstrukturen aufbaut, sollte Zugriffsrechte deshalb von Anfang an mitdenken.
Quelle: Richtlinie (EU) 2024/1275, Artikel 16 Absatz 1 (Textausgabe gesetze.legal), abgerufen am 07.10.2026.
06 · Häufige Fragen
Häufige Fragen zum digitalen Gebäudelogbuch
Ist ein digitales Gebäudelogbuch Pflicht?
Nein. Die EU-Gebäuderichtlinie definiert das digitale Gebäudelogbuch, schreibt seine Einführung aber nicht vor. Wo sie darauf verweist, gilt der Zusatz „sofern verfügbar“. Verpflichtend ist für die Mitgliedstaaten dagegen ein System von Renovierungspässen, dessen Nutzung für Eigentümer grundsätzlich freiwillig ist.
Was hat der Renovierungspass mit dem Gebäudelogbuch zu tun?
Der Renovierungspass ist ein auf das einzelne Gebäude zugeschnittener Fahrplan für eine Renovierung in mehreren Schritten. Ausgestellt wird er nach einer Begehung von einer qualifizierten oder zertifizierten Fachperson in einem digitalen Format. Er soll in die nationale Datenbank für die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden hochgeladen werden können und im digitalen Gebäudelogbuch gespeichert oder darüber zugänglich sein, sofern es eines gibt.
Was können Planer schon vor der fertigen Norm tun?
Gebäude einmal strukturiert als Modell erfassen, bei Übergaben offene Formate wie IFC vereinbaren und Modelle über Bau, Betrieb und Sanierung fortschreiben. Nachweise wie den Energieausweis sollten sie dem Gebäude zuordnen und versioniert ablegen. Diese Grundlage bleibt unabhängig davon nutzbar, wie das europäische Kerndatenschema im Detail aussieht.
07 · Nachweise
Quellen und fachliche Einordnung
Alle Quellen wurden am 07.10.2026 abgerufen. Begriffstabelle, Lebenszyklustabelle und Checkliste sind redaktionelle Ableitungen und ersetzen keine Rechtsberatung.