01 · Einordnung
Vom GEG zum GModG: Verabschiedung und neuer Name
Mit der Verabschiedung am 10.07.2026 benennt der Gesetzgeber das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) um: Es heißt künftig „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden“ – kurz Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die Neuregelung ist bewusst stufenweise aufgebaut, damit Eigentümer, Planer und Energieberater ausreichend Vorlaufzeit für die neuen Anforderungen haben.
Die vier Stufen unterscheiden sich deutlich in Reichweite und Zeitpunkt: Die erste Stufe greift unmittelbar mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt, die letzte erst zum 1. Januar 2030. Der folgende Überblick ordnet ein, was wann für wen relevant wird.
02 · Zeitplan
Der Stufenplan im Überblick
Die folgende Tabelle fasst zusammen, wann welche Regelung greift. Details zu den einzelnen Stufen folgen im Anschluss.
Die vier Stufen des GModG
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Stufe |
Zeitpunkt |
Kerninhalt |
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Stufe 1 |
sofort mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt |
Wegfall der 65-Prozent-EE-Pflicht, neue Biotreppe, neue Anforderungen an Solarthermie, Festbiomasse und Stromdirektheizungen |
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Stufe 2 |
01.01.2027 |
überarbeiteter Energieausweis, neue CO2-/Primärenergiefaktoren, neues Referenzgebäude, eigene Effizienzklassen für Nichtwohngebäude |
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Stufe 3 |
ab 1. Januar 2028 |
Nullemissionsgebäude-Standard für neue, behördlich genutzte Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand |
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Stufe 4 |
ab 1. Januar 2030 |
Nullemissionsgebäude-Standard für alle neuen Gebäude |
03 · Sofortmaßnahmen
Stufe 1 – sofort mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt
Die erste Stufe tritt unmittelbar mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die bisherige 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien an Heizungsanlagen entfällt, und im Energieausweis muss die Art der genutzten Energie nicht mehr angegeben werden.
Die neue Biotreppe für Bestandsheizungen
Bestehende Heizungsanlagen, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben werden, müssen künftig schrittweise einen wachsenden Anteil an Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff nutzen – alternativ sind Ersatzmaßnahmen wie eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung zulässig.
Mindestanteile der Biotreppe im Zeitverlauf
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Zeitpunkt |
Mindestanteil |
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ab 1. Januar 2029 |
10 % |
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ab 2030 |
15 % |
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ab 2035 |
30 % |
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ab 2040 |
60 % |
Weitere neue Anforderungen
Ergänzend gelten ab der ersten Stufe neue Anforderungen an den Einbau solarthermischer Anlagen, an Heizungsanlagen zur Nutzung fester Biomasse sowie an Stromdirektheizungen.
04 · Ausblick
Stufe 2 bis 4 – vom neuen Energieausweis zum Nullemissionsgebäude
Am 01.01.2027 folgt die zweite Stufe: Sie bringt einen überarbeiteten Energieausweis sowie neue CO2-Emissionsfaktoren und Primärenergiefaktoren mit sich. Zudem wird auf ein neues Referenzgebäude umgestellt, und Nichtwohngebäude erhalten eigene Energieeffizienzklassen. Grundlage sind mehrere aktualisierte technische Normen, darunter die neue DIN/TS 18599, die DIN 4108-2, die DIN SPEC 91606, die DIN 4108-3 sowie die DIN 4108-4 in Verbindung mit der DIN EN ISO 6946.
Am 1. Januar 2028 tritt die dritte Stufe in Kraft: Der Standard des Nullemissionsgebäudes gilt zunächst für neue Nichtwohngebäude, die sich im Eigentum der öffentlichen Hand befinden und von einer Behörde genutzt werden.
Mit der vierten und letzten Stufe zum 1. Januar 2030 wird der Nullemissionsgebäude-Standard schließlich auf alle neuen Gebäude ausgeweitet.
Was Energieberater und Fachplaner jetzt tun sollten
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Bestandskunden mit Gas- oder Ölheizung frühzeitig auf die Biotreppe und mögliche Ersatzmaßnahmen hinweisen.
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Berechnungsgrundlagen und Energieausweis-Prozesse auf die überarbeiteten Faktoren und die neuen DIN-Normen vorbereiten.
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Bei Neubauprojekten für die öffentliche Hand den Nullemissionsgebäude-Standard ab 2028 von Anfang an mitplanen.
05 · Häufige Fragen
Häufige Fragen zur GEG-Novelle 2026 (GModG)
Wann tritt das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) in Kraft?
Die erste Stufe gilt unmittelbar mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt, die 2. Stufe folgt am 01.01.2027, danach folgt die 3. Stufe zum 1. Januar 2028 und die 4. Stufe zum 1. Januar 2030. Ein genaues Verkündungsdatum lag zum Redaktionsschluss dieses Beitrags noch nicht vor.
Was ist die Biotreppe im GModG?
Die Biotreppe verpflichtet Bestandsheizungen mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas zu einem steigenden Mindestanteil an Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas oder Wasserstoff – oder zu einer Ersatzmaßnahme wie einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung. Die Mindestanteile steigen von 10 Prozent ab 2029 auf 60 Prozent ab 2040.
Muss ich meine Gas- oder Ölheizung jetzt sofort austauschen?
Nein. Die Biotreppe verlangt keinen sofortigen Austausch, sondern einen wachsenden Anteil erneuerbarer Brennstoffe oder eine zulässige Ersatzmaßnahme ab den genannten Stichjahren.
Was ändert sich am Energieausweis?
Mit der ersten Stufe entfällt die Pflichtangabe zur Art der genutzten Energie. Am 01.01.2027 folgt zusätzlich ein überarbeiteter Energieausweis mit neuen CO2- und Primärenergiefaktoren sowie einem neuen Referenzgebäude.
Gilt der Nullemissionsgebäude-Standard auch für private Neubauten?
Ab 1. Januar 2028 gilt der Standard zunächst nur für neue, behördlich genutzte Nichtwohngebäude der öffentlichen Hand. Erst zum 1. Januar 2030 wird er auf alle neuen Gebäude ausgeweitet.