01 · Stand der Umsetzung
Wo die Kommunen im September 2026 tatsächlich stehen
Die fünfte Kommunenbefragung des Kompetenzzentrums Kommunale Wärmewende (KWW) der Deutschen Energie-Agentur wurde Mitte September 2026 veröffentlicht. 778 Städte, Gemeinden und Landkreise haben teilgenommen; zusammen stehen sie für rund 27,8 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. Die Verteilung über die Projektphasen ist deutlich: 40 Prozent der Teilnehmenden befinden sich in der Umsetzungsphase, 32 Prozent erarbeiten ihre Wärmeplanung gerade, 18 Prozent bereiten sie vor, 9 Prozent sind noch nicht aktiv.
Entscheidend ist die Bewegung, nicht der Einzelwert. Im Vorjahr lag der Anteil der Kommunen in der Umsetzungsphase noch bei 17 Prozent. Innerhalb eines Jahres hat er sich mehr als verdoppelt. Damit verlagert sich der Arbeitsschwerpunkt vom Erstellen eines Plandokuments hin zu Fragen, die vorher zurückgestellt werden konnten: Welche Gebäude kommen zuerst? Welche Datengrundlage trägt eine Investitionsentscheidung? Wie wird der Plan gepflegt, wenn sich Annahmen ändern?
Eine Einschränkung gehört dazu: Die Befragung ist nicht repräsentativ. Teilnehmende Kommunen melden sich freiwillig, und wer sich intensiv mit Wärmeplanung beschäftigt, antwortet eher. Die Zahlen beschreiben also den aktiven Teil des Marktes gut, nicht zwingend den Bundesdurchschnitt.
Quelle: KWW-Kommunenbefragung zur Kommunalen Wärmeplanung, abgerufen am 22.09.2026.
02 · Realitätscheck
Warum fast die Hälfte die eigene Planung nicht für realistisch hält
Der auffälligste Befund der Befragung ist kein Fortschrittswert, sondern eine Selbsteinschätzung: 46 Prozent der Kommunen halten ihr Zielszenario für realistisch, 46 Prozent halten es für nicht realistisch und 8 Prozent für nicht umsetzbar. Eine Kommune kann also gleichzeitig einen beschlossenen Wärmeplan besitzen und daran zweifeln, dass er so eintritt.
Als Gründe nennen die Befragten vor allem finanzielle Herausforderungen (47 Prozent), politische Unsicherheit (34 Prozent) und Abhängigkeiten von Dritten (26 Prozent). Diese drei Punkte lassen sich nicht durch bessere Software lösen. Sie zeigen aber, worauf es bei der Fortschreibung ankommt: Ein Plan, dessen Annahmen dokumentiert und nachrechenbar sind, lässt sich an veränderte Finanzierungs- und Beschlusslagen anpassen. Ein Plan, dessen Datengrundlage nicht mehr auffindbar ist, muss neu erstellt werden.
Auch die inhaltliche Qualität ist uneinheitlich. Ein Beispiel aus der Befragung: 41 Prozent der Kommunen planen mit Anlagen auf Basis von Holzbiomasse, während nur 37 Prozent tatsächlich über entsprechende Waldressourcen verfügen. Solche Lücken zwischen Annahme und verfügbarer Grundlage fallen erst in der Umsetzung auf – und genau dort ist ihre Korrektur am teuersten.
Fortschreibung ist kein Nachtrag
Robert Brückmann, Leiter des KWW, bezeichnet die Fortschreibung als den entscheidenden Schritt, um die Qualität der Wärmepläne zu verbessern und eine präzisere Umsetzung zu ermöglichen. Rechtlich ist der Wärmeplan nach § 25 Wärmeplanungsgesetz ohnehin spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen und bei Bedarf zu überarbeiten.
Quellen: tga-praxis zur KWW-Befragung 2026 und § 25 WPG, abgerufen am 22.09.2026.
03 · Rahmen und Gebäude
Was ein Wärmeplan entscheidet – und was nicht
Ein Wärmeplan beschreibt für das Gemeindegebiet, welche Versorgungsart in welchem Teilgebiet voraussichtlich sinnvoll ist: Wärmenetz, dezentrale Versorgung oder weiterer Prüfbedarf. Er arbeitet dafür mit aggregierten Daten und Kennwerten. Diese Auflösung ist für eine Gebietsstrategie richtig und für eine Gebäudeentscheidung zu grob.
Der Wärmeplan selbst begründet keine unmittelbare Pflicht für Eigentümerinnen und Eigentümer. Erst wenn eine Kommune ein Gebiet förmlich ausweist, knüpfen daran Anforderungen an neu eingebaute Heizungen an. Für das einzelne Gebäude bleiben deshalb dieselben Fragen offen wie vorher: Wie hoch ist der tatsächliche Bedarf, welche Vorlauftemperatur ist erreichbar, welche Sanierungstiefe ist wirtschaftlich, und passt das Ergebnis zur im Wärmeplan vorgesehenen Versorgungsart? Wie eng Wärmeplanung und Gebäuderecht dabei verzahnt sind, zeigen die Änderungen durch das Gebäudemodernisierungsgesetz.
Dass hier Klärungsbedarf besteht, belegt die Befragung ebenfalls: 76 Prozent der Kommunen wünschen sich Hilfestellung bei der Verknüpfung von Wärmeplanung und Baurecht, und 83 Prozent halten die Kommunikation gegenüber der Öffentlichkeit für unzureichend. Beides deutet auf dieselbe Ursache hin: Zwischen der Gebietsaussage des Plans und der Entscheidung am Haus fehlt eine belastbare Zwischenebene.
04 · Datengrundlage
Vom Wärmeplan zum Gebäudebestand
Diese Zwischenebene ist der digital erfasste Gebäudebestand. In der Wärmeplanung genügen Baualtersklassen, Kennwerte und statistische Verbrauchsangaben. Sobald konkrete Maßnahmen priorisiert und Mittel gebunden werden, reichen sie nicht mehr. Dann werden gebäudescharfe Angaben gebraucht: Geometrie und Hüllflächen, Bauteilaufbauten, Nutzung und Betriebszeiten, vorhandene Anlagentechnik sowie der reale Verbrauch als Plausibilitätsprüfung.
Dass sich die technische Seite parallel verschiebt, zeigt das September-Update des dena-Gebäudereports. Im Neubau setzen 83 Prozent der 2025 genehmigten Wohngebäude auf Wärmepumpen, und der Zubau von Batteriespeichern wächst inzwischen schneller als der von gebäudenaher Photovoltaik. Die dena hebt dabei ausdrücklich die verbindende Rolle von Digitalisierung und Smart Metern hervor. Für Kommunen heißt das: Der Bestand, den ein Wärmeplan beschreibt, verändert sich schneller als der Planungszyklus – ohne gepflegte Gebäudedaten veraltet die Grundlage zwischen zwei Fortschreibungen. Wie dieselbe Logik auf Objektebene funktioniert, beschreibt der Beitrag dazu, das Gebäude als Energiesystem zu planen.
Welche Daten in der Fortschreibung wirklich gebraucht werden
Nicht jedes Gebäude muss in derselben Tiefe erfasst werden. Sinnvoll ist eine abgestufte Datentiefe: kommunale Liegenschaften und Ankergebäude entlang möglicher Wärmenetztrassen zuerst und vollständig, der übrige Bestand zunächst über belastbare Sammelangaben. Wichtiger als Vollständigkeit ist, dass die Daten an einer Stelle liegen, versioniert sind und bei der nächsten Fortschreibung ohne Neuaufnahme weiterverwendet werden können.
Quelle: dena-Gebäudereport 2026, Update September, abgerufen am 22.09.2026.
05 · Arbeitsreihenfolge
Sechs Schritte vom Wärmeplan zur konkreten Maßnahme
- Wärmeplan als Arbeitsstand lesen. Eignungsgebiete, Zielszenario, Annahmen und offene Prüfbedarfe trennen. Nur so ist später erkennbar, welche Aussage bei geänderten Randbedingungen neu bewertet werden muss.
- Gebäudebestand abgrenzen. Kommunale Liegenschaften, Ankergebäude entlang möglicher Trassen und Quartiere mit hoher Bedarfsdichte zuerst; der Rest folgt in größerer Datentiefe erst bei Bedarf.
- Digital erfassen. Geometrie, Bauteile, Nutzung und Anlagentechnik in ein durchgängiges Gebäudemodell überführen, statt Zahlen in voneinander getrennten Tabellen zu pflegen.
- Energetisch bewerten. Bedarf, Heizlast, erreichbare Vorlauftemperaturen und Sanierungsvarianten je Gebäude rechnen und gegen den realen Verbrauch plausibilisieren.
- Maßnahmen priorisieren. Wirkung, Kosten, Förderfähigkeit, Anschlussfähigkeit an die geplante Versorgungsart und Umsetzbarkeit gemeinsam bewerten – nicht nur die Einsparung je Maßnahme.
- Umsetzung und Fortschreibung verknüpfen. Ergebnisse und geänderte Annahmen in denselben Datenbestand zurückspielen, damit die nächste Fortschreibung darauf aufsetzt statt neu zu beginnen.
Was die Schritte jeweils voraussetzen und liefern
Datengrundlagen und Ergebnisse auf dem Weg vom Wärmeplan zur Maßnahme
| Schritt |
Benötigte Grundlage |
Ergebnis für den nächsten Schritt |
| Wärmeplan auswerten |
Beschlossener Plan, Zielszenario und dokumentierte Annahmen |
Eignungsgebiete, Prüfbedarfe und zeitlicher Rahmen |
| Bestand abgrenzen |
Liegenschaftsverzeichnis, Bedarfsdichte und geplante Trassen |
Priorisierte Gebäudeliste mit abgestufter Datentiefe |
| Digital erfassen |
Pläne, Aufmaß, Bauakten und vorhandene Anlagendaten |
Durchgängiges Gebäudemodell als gemeinsame Datenbasis |
| Energetisch bewerten |
Gebäudemodell, Nutzung, Klimadaten und realer Verbrauch |
Bedarf, Heizlast, Vorlauftemperaturen und Sanierungsvarianten |
| Priorisieren |
Varianten, Kosten, Förderkulisse und Versorgungsoption |
Begründete Maßnahmenreihenfolge mit offengelegten Annahmen |
| Fortschreiben |
Umsetzungsstand und geänderte Randbedingungen |
Aktualisierter Wärmeplan ohne erneute Datenaufnahme |
Der Nutzen dieser Reihenfolge liegt weniger im einzelnen Rechenschritt als in der Durchgängigkeit. Wenn Erfassung, Bewertung und Priorisierung auf demselben Gebäudemodell aufsetzen, bleibt bei jeder Änderung nachvollziehbar, welche Annahme sich verschoben hat und welche Maßnahmen davon betroffen sind.
06 · Wirtschaftlichkeit
Warum die Priorisierung nachrechenbar bleiben muss
Eine Maßnahmenreihenfolge ist keine dauerhafte Wahrheit, sondern das Ergebnis von Annahmen. Wie schnell sich diese Annahmen ändern, zeigte sich Mitte September 2026: Zum 17.09.2026 haben sich die Zinskonditionen zahlreicher KfW-Gebäudeprogramme geändert. Bei mehreren Sanierungsprogrammen ging die Bewegung nach oben, während sich einzelne Programme gegen den Trend verbilligten. Die technische Sanierungsvariante bleibt dabei unverändert – ihre wirtschaftliche Bewertung kann sich innerhalb eines Tages verschieben.
Konkrete Zinssätze nennen wir hier bewusst nicht, weil sie sich laufend ändern. Verbindlich sind ausschließlich die tagesaktuellen Konditionen der KfW zum Zeitpunkt der Antragstellung. Für die Priorisierung folgt daraus eine praktische Konsequenz: Kosten-, Förder- und Finanzierungsannahmen gehören dokumentiert und getrennt von den technischen Ergebnissen abgelegt, damit eine geänderte Kondition nachgerechnet und nicht die gesamte Bewertung neu aufgesetzt werden muss.
Auf der technischen Seite gilt dasselbe Prinzip in umgekehrter Richtung: Was am Gebäude unabhängig von Förderlogik sinnvoll ist, bleibt stabil. Warum Heizlast und hydraulischer Abgleich dabei die belastbare Grundlage jeder Maßnahme sind, beschreibt der Beitrag zu Heizlast und hydraulischem Abgleich als Planungsgrundlage.
Quelle: Energie-Fachberater zur KfW-Zinsänderung vom 17.09.2026, abgerufen am 22.09.2026.
07 · Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung
Wie oft muss ein Wärmeplan fortgeschrieben werden?
Nach § 25 Wärmeplanungsgesetz ist der Wärmeplan spätestens alle fünf Jahre zu überprüfen, und der Umsetzungsfortschritt ist zu überwachen. Bei Bedarf wird er überarbeitet und aktualisiert. Praktisch lohnt eine frühere Prüfung, sobald sich zentrale Annahmen ändern – etwa Versorgungsoptionen, Förderkulisse oder der tatsächliche Gebäudebestand.
Ist der Wärmeplan für Eigentümerinnen und Eigentümer verbindlich?
Der Wärmeplan allein begründet keine unmittelbare Pflicht am einzelnen Gebäude. Rechtsfolgen entstehen erst über daran anknüpfende Entscheidungen und die Anforderungen des Gebäudeenergierechts. Für die Praxis heißt das: Der Plan liefert Orientierung für die Versorgungsart, ersetzt aber keine gebäudebezogene Bewertung.
Welche Gebäudedaten sollte eine Kommune zuerst erfassen?
Sinnvoll ist der Start bei den eigenen Liegenschaften und bei Ankergebäuden entlang möglicher Wärmenetztrassen. Dort sind Zugang, Unterlagen und Entscheidungsbefugnis vorhanden, und dort entstehen die ersten Investitionsentscheidungen. Der übrige Bestand kann zunächst über belastbare Sammelangaben abgebildet und später vertieft werden.
08 · Nachweise
Quellen und fachliche Einordnung
Alle Quellen wurden am 22.09.2026 abgerufen. Die KWW-Befragung ist nach eigener Angabe nicht repräsentativ; ihre Werte beschreiben die teilnehmenden Kommunen, nicht den Bundesdurchschnitt. Konkrete Förder- und Zinskonditionen ändern sich laufend und sind vor jeder Beratung aktuell zu prüfen.