01 · Förderbedingungen
Was sich bei der BEG-Heizungsförderung zum 21.07.2026 geändert hat
Die KfW hat die Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zum 21. Juli 2026 angepasst. Betroffen sind mehrere Produkte gleichzeitig: die Heizungsförderung für Privatpersonen bei Wohngebäuden, weitere Heizungsförderprodukte für Unternehmen und Kommunen sowie die Sanierungskredite für Wohn- und Nichtwohngebäude. Für die Heizungsförderung Wohngebäude bleibt die Grundförderung bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Unter bestimmten Voraussetzungen – etwa für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit geringem Einkommen – sind über zusätzliche Boni bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten für eine Wohneinheit möglich.
Wichtig für die Beratung
Bereits erteilte KfW-Zusagen bleiben in allen genannten Förderprodukten gültig. Wer bis zum 20. Juli 2026 eine vollständige und korrekte Antragsbestätigung vorliegen hatte, erhält die Zusage noch zu den bisherigen Bedingungen. Für alle später eingereichten Anträge gelten die angepassten Bedingungen.
Der hydraulische Abgleich bleibt Fördervoraussetzung
Unverändert gilt: Der Einbau einer neuen Heizung muss laut KfW mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilsystems verbunden sein – konkret mit einem hydraulischen Abgleich beziehungsweise, bei lufttechnischen Anlagen, mit der Anpassung der Luftvolumenströme. Ohne diesen Nachweis ist die Förderung nicht zu bekommen, unabhängig davon, wie hoch der individuelle Fördersatz ausfällt.
Quelle: KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (458) und KfW-Pressemitteilung zu den Anpassungen zum 21.07.2026.
02 · Förderhöchstbetrag
Warum der Förderhöchstbetrag jetzt zum Zeitfaktor wird
Für die erste Wohneinheit berücksichtigt die KfW seit dem 21. Juli 2026 förderfähige Kosten bis maximal 28.000 Euro. Dieser Deckel sinkt ab dem 1. Februar 2027 halbjährlich – jeweils zum 1. Februar und 1. August – um 750 Euro pro Wohneinheit. Bei Gebäuden über 150 Quadratmetern Nettoraumfläche fällt die Reduktion pro Quadratmeter geringer aus, bleibt aber ebenfalls halbjährlich bestehen. Wer ein Projekt erst nach der jeweiligen Stichtagsgrenze abschließt, rechnet automatisch mit einem niedrigeren Höchstbetrag.
Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit (Grundlage der förderfähigen Kosten)
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Gültig ab |
Förderhöchstbetrag |
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21.07.2026 |
28.000 € |
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01.02.2027 |
27.250 € |
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01.08.2027 |
26.500 € |
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danach |
weiter -750 € je Halbjahr (01.02./01.08.) |
Die Tabelle gilt für Gebäude bis 150 Quadratmeter Nettoraumfläche. Bei größeren Gebäuden reduziert die KfW den Höchstbetrag gestaffelt: um 3 Euro je Quadratmeter Nettoraumfläche zwischen 150 und 400 Quadratmetern, um 2 Euro je Quadratmeter zwischen 400 und 1.000 Quadratmetern und um 1 Euro je Quadratmeter darüber hinaus.
Was das für die Projektplanung bedeutet
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Antragsreife Projekte priorisieren. Wer die förderfähigen Kosten und den hydraulischen Abgleich schon jetzt sauber dokumentiert hat, verliert beim Antragszeitpunkt keine Zeit.
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Kundinnen und Kunden über den Stichtag informieren. Der Unterschied zwischen einem Abschluss im Januar und im Februar 2027 kann mehrere Hundert Euro Förderung ausmachen.
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Bestandsschutz prüfen. Für bereits erteilte Zusagen und fristgerecht eingereichte Anträge gelten die bisherigen Bedingungen weiter.
Quelle: KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (458).
03 · Hydraulischer Abgleich
Fördervoraussetzung und Effizienzhebel zugleich
Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass jeder Heizkörper oder jede Fußbodenheizungsschleife genau die Wassermenge erhält, die er für die berechnete Heizlast braucht – nicht mehr und nicht weniger. Das senkt die Vorlauftemperatur, verbessert die Arbeitszahl von Wärmepumpen und ist gleichzeitig die von der KfW verlangte Optimierung des Verteilsystems. Ohne diesen Nachweis gibt es keine Heizungsförderung, unabhängig vom gewählten Wärmeerzeuger.
Ohne Heizlast kein belastbarer Abgleich
Ein hydraulischer Abgleich ist nur so genau wie die zugrunde liegende Heizlastberechnung. Erst eine raumweise Heizlast nach DIN/TS 12831-1 liefert die Werte, mit denen sich Heizkörper und Fußbodenheizung nach Verfahren B korrekt einregulieren lassen – und mit denen sich eine Wärmepumpe realistisch auf die tatsächlich benötigte Leistung auslegen lässt, statt auf Erfahrungswerte aus dem Bestand.
Für Energieberatung und SHK-Betriebe heißt das: Wer den hydraulischen Abgleich professionell und förderfähig dokumentieren will, braucht eine Software, die Heizlast, Abgleich und Nachweis in einem Arbeitsschritt verbindet. Genau dafür bietet Hottgenroth Optimus für den hydraulischen Abgleich mit integriertem Wärmepumpen-Check an. Wer die Heizlast eines Gebäudes eigenständig und normkonform berechnen will, findet die Grundlage dafür in der TGA-Heizlast-Software.
Quelle: KfW – Heizungsförderung für Privatpersonen, Wohngebäude (458).
04 · Wärmepumpenmarkt
Der Wärmepumpenmarkt wächst schneller als die Planungskapazitäten
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) meldet für 2025 rund 299.000 verkaufte Heizungswärmepumpen – ein Plus von 55 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit war 2025 knapp die Hälfte aller in Deutschland verkauften Wärmeerzeuger eine Wärmepumpe. Für Energieberatung, SHK-Handwerk und TGA-Planung bedeutet dieses Wachstum vor allem eines: deutlich mehr Projekte, die eine normkonforme Auslegung nach VDI 4645 und eine saubere Einbindung in die BEG-Förderung brauchen – und entsprechend mehr Bedarf an Heizlastberechnung und hydraulischem Abgleich pro Projekt.
Wichtig für die Beratung
Ein hoher Absatz sagt nichts über die Qualität der Einzelauslegung aus. Gerade bei wachsenden Stückzahlen lohnt sich eine Software, die Heizlast, hydraulischen Abgleich und Wärmepumpenauslegung aus denselben Gebäudedaten ableitet, statt jeden Schritt getrennt und manuell abzugleichen.
Quelle: Bundesverband Wärmepumpe zum Absatz 2025.
05 · Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Heizungsförderung 2026
Wer bekommt bis zu 80 Prozent Förderung für die neue Heizung?
Die Grundförderung liegt für alle Antragstellenden bei 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Zusätzliche Boni – etwa für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit geringem Einkommen – können die Förderquote laut KfW unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 80 Prozent erhöhen. Die genauen Bonusvoraussetzungen und Einkommensgrenzen sollten im Einzelfall direkt mit der KfW-Produktseite oder einer Energieberatung geprüft werden.
Ist der hydraulische Abgleich für jede Heizungsförderung Pflicht?
Ja. Die KfW verlangt für die Heizungsförderung, dass der Einbau der neuen Heizung mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilsystems verbunden wird – in der Praxis der hydraulische Abgleich beziehungsweise, bei lufttechnischen Anlagen, die Anpassung der Luftvolumenströme. Ohne diesen Nachweis wird die Förderung nicht bewilligt.
Was passiert mit Anträgen, die vor dem 21.07.2026 gestellt wurden?
Bereits erteilte KfW-Zusagen bleiben in allen betroffenen Förderprodukten gültig. Lag bis zum 20. Juli 2026 eine vollständige und korrekte Antragsbestätigung vor, wird die Zusage noch zu den bisherigen Bedingungen erteilt. Für alle später eingereichten Anträge gelten die zum 21.07.2026 angepassten Bedingungen.