01 · Photovoltaik
EEG 2027: Das Kabinett kippt die feste Einspeisevergütung
Am 29. Juli 2026 hat das Bundeskabinett die EEG-Novelle für 2027 beschlossen. Kern der Reform: Für neu errichtete Photovoltaikanlagen soll die dauerhafte feste Einspeisevergütung wegfallen. An ihre Stelle tritt eine zeitlich befristete Übergangszahlung, deren Leistungsgrenze Jahr für Jahr sinkt. Zusätzlich sollen neue Anlagen dauerhaft auf maximal 50 Prozent Netzeinspeisung begrenzt werden – es sei denn, der erzeugte Strom wird vollständig selbst genutzt.
Wichtig für die Beratung
Es handelt sich um einen Kabinettsbeschluss, nicht um geltendes Recht. Bundestag, Bundesrat und die EU-Kommission müssen der Novelle noch zustimmen; geplant ist das Inkrafttreten zum 1. Januar 2027. Angebote und Wirtschaftlichkeitsrechnungen für Anlagen mit Inbetriebnahme ab 2027 sollten diesen Vorbehalt ausweisen.
Die Übergangszahlung läuft schrittweise aus
Wer nach dem Wegfall der festen Vergütung neu ans Netz geht, erhält für 36 Monate eine reduzierte Abnahmevergütung durch den Netzbetreiber. Entscheidend ist dabei die Anlagengröße – und die zulässige Obergrenze sinkt jedes Jahr weiter, bis die Übergangszahlung 2030 vollständig entfällt.
Übergangszahlung nach Jahr der Inbetriebnahme
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Inbetriebnahme |
Anlagen bis |
Übergangszahlung |
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bis Ende 2027 |
50 kW |
36 Monate reduzierte Vergütung |
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2028 |
25 kW |
36 Monate reduzierte Vergütung |
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2029 |
7 kW |
36 Monate reduzierte Vergütung |
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ab 2030 |
— |
entfällt vollständig |
Die Übergangszahlung liegt um rund einen Cent unter dem jeweils gültigen Satz: Aus 7,63 ct/kWh würden nach dieser Systematik etwa 6,63 ct/kWh. Ergänzend ist ein Direktvermarktungsbonus von 1,5 ct/kWh vorgesehen, der für maximal 48 Monate ab Inbetriebnahme gezahlt wird. Die Details zum Kabinettsbeschluss hat enerix zur EEG-2027-Reform zusammengefasst.
Einspeisevergütung sinkt weiter – die aktuellen Sätze
Unabhängig von der Reform läuft die reguläre Degression weiter. Zum 1. August 2026 ist die Einspeisevergütung erneut um ein Prozent gesunken; abgesenkt wird derzeit monatlich. Wer heute in Betrieb geht, sichert sich den zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme geltenden Satz für die volle EEG-Laufzeit.
Einspeisevergütung ab 1. August 2026 für Anlagen bis 10 kWp
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Einspeiseart |
Vergütung |
Bindung |
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Teileinspeisung |
7,70 ct/kWh |
20 Jahre ab Inbetriebnahme |
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Volleinspeisung |
12,22 ct/kWh |
20 Jahre ab Inbetriebnahme |
Perspektivisch soll der Anspruch auf die Marktprämie nur noch für Anlagen ab 25 Kilowatt installierter Leistung greifen. Die Leistungsgrenze für die verpflichtende Direktvermarktung sinkt damit schrittweise weiter nach unten. Die aktuellen Sätze und den Ministeriumsentwurf dokumentiert pv magazine zur Absenkung ab August.
Was PV-Planer und Elektrobetriebe jetzt tun sollten
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Projekte für 2026 priorisieren. Anlagen, die noch in diesem Jahr ans Netz gehen, fallen vollständig unter das heutige Vergütungsregime – ohne 50-Prozent-Drosselung und ohne Befristung auf 36 Monate.
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Auslegung auf Eigenverbrauch umstellen. Wenn nur noch die Hälfte der Leistung ins Netz darf, verschiebt sich die Wirtschaftlichkeit spürbar in Richtung Speicher, Wärmepumpe und Ladeinfrastruktur.
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Direktvermarktung als Regelfall einplanen. Mit dem Bonus von 1,5 ct/kWh und der sinkenden Pflichtgrenze wird sie für immer kleinere Anlagen zum Standardweg statt zum Sonderfall.
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Bestandskunden aktiv informieren. Der Unterschied zwischen Inbetriebnahme im Dezember 2026 und im Januar 2027 ist erklärungsbedürftig – und für viele Vorhaben der entscheidende Terminfaktor.
02 · Energieausweis
GModG: Der Energieausweis bekommt 31 Pflichtangaben
Aus dem Gebäudeenergiegesetz ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) geworden. Das Gesetz ist am 29. Juli 2026 in Kraft getreten, die neuen Vorschriften zum Energieausweis greifen jedoch erst zum 1. Januar 2027. Ab diesem Stichtag verlangt § 85 GModG insgesamt 31 Pflichtangaben statt der bisherigen Angaben – und Energieausweise sind digital sowie maschinenlesbar auszustellen.
Diese Angaben kommen neu hinzu
Der Zuwachs betrifft vor allem Merkmale, die sich nicht aus einer klassischen Energiebilanz ergeben, sondern zusätzlich erhoben werden müssen. Nicht alle greifen zum selben Zeitpunkt.
Neue Pflichtangaben und ihre Fristen
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Angabe |
Was erfasst wird |
Ab wann |
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Smart-Readiness |
ob das Gebäude auf externe Signale reagieren und seinen Energieverbrauch anpassen kann |
1. Januar 2027 |
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Niedertemperaturfähigkeit |
ob die Heizung für niedrige Vorlauftemperaturen geeignet ist |
1. Januar 2027 |
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Anteil erneuerbarer Energien |
der am Standort tatsächlich genutzte Anteil erneuerbarer Energien |
1. Januar 2027 |
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Absoluter Energieverbrauch |
Primär- und Endenergieverbrauch in Megawattstunden pro Jahr, zusätzlich zu den flächenbezogenen Kennwerten |
1. Januar 2027 |
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Effizienzklasse für Nichtwohngebäude |
eigene Einstufung auf der EU-Skala von A bis G |
1. Januar 2027 |
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Lebenszyklus-Treibhausgase |
Emissionen der Phasen A bis C, von der Herstellung bis zum Rückbau |
1. Januar 2028 für Neubauten über 1.000 m², 1. Januar 2030 für alle Neubauten |
Zwei Skalen, ein häufiges Missverständnis
Die neue EU-Skala von A bis G gilt zunächst ausschließlich für Nichtwohngebäude. Für Wohngebäude bleibt die bekannte Einteilung von A+ bis H bestehen; ihre Anpassung an das EU-Schema wurde auf eine spätere Novelle verschoben. Wer Eigentümerinnen und Eigentümer berät, sollte diesen Unterschied früh ansprechen – sonst entsteht der Eindruck, ein bestehender Wohngebäudeausweis werde ab 2027 automatisch schlechter eingestuft.
Für Energieberatung und Fachplanung heißt das: Der Beratungsbedarf steigt bereits jetzt, obwohl die Übergangsfrist noch läuft. Wer Energieausweise ausstellt, sollte die Datenerfassung schon in laufenden Projekten auf die zusätzlichen Merkmale ausrichten, damit im Januar 2027 keine Nacherhebung nötig wird. Wer den Rechtsrahmen dafür auffrischen möchte, findet bei der Akademie passende Weiterbildung der Hottgenroth Akademie.
Quelle: energieausweise.de zu den Neuerungen beim Energieausweis.
03 · Baukonjunktur
Bauhauptgewerbe: weniger pessimistisch, aber weiter im Minus
Das ifo Institut meldet für Juli 2026 ein verbessertes Geschäftsklima im Bauhauptgewerbe. Der Index stieg auf -20,4 Punkte nach -22,8 im Juni. Getragen wird die Verbesserung von weniger pessimistischen Erwartungen; zusätzlich fielen die Urteile zur aktuellen Lage besser aus, und spürbar weniger Betriebe berichteten über Auftragsmangel.
ifo-Geschäftsklima im Bauhauptgewerbe 2026
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Monat |
Indexwert |
|
Januar |
-14,2 |
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Februar |
-15,4 |
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März |
-15,1 |
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April |
-23,8 |
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Mai |
-23,9 |
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Juni |
-22,8 |
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Juli |
-20,4 |
Die Einordnung sollte nüchtern bleiben: Der Index hat sich zwei Monate in Folge verbessert, liegt mit -20,4 Punkten aber weiterhin deutlich im negativen Bereich – und unter dem Niveau, das er zu Jahresbeginn hatte. Belastbar ist deshalb die Aussage, dass sich die Stimmung vom Frühjahrstief erholt. Von einer vollzogenen Trendwende zu sprechen, wäre nach diesen Zahlen verfrüht.
Quelle: baulinks zum ifo-Geschäftsklimaindex Juli 2026.
04 · Wohnungsbau
15,1 Prozent mehr Baugenehmigungen im ersten Halbjahr
Deutlicher fällt das Signal bei den Baugenehmigungen aus. Im ersten Halbjahr 2026 wurden nach Angaben des Statistischen Bundesamtes Baugenehmigungen für 126.300 Wohnungen erteilt – 16.600 mehr als im Vorjahreszeitraum und damit ein Plus von 15,1 Prozent. Der Zuwachs verteilt sich über alle Gebäudetypen, fällt aber unterschiedlich stark aus.
Genehmigte Wohnungen im 1. Halbjahr 2026
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Gebäudetyp |
Wohnungen |
Veränderung |
|
Insgesamt |
126.300 |
+15,1 % |
|
Einfamilienhäuser |
24.000 |
+12,7 % |
|
Zweifamilienhäuser |
7.700 |
+27,3 % |
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Mehrfamilienhäuser |
67.000 |
+16,9 % |
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Wohnheime |
4.400 |
+0,9 % |
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Wohnungen in neuen Nichtwohngebäuden |
2.400 |
+42,7 % |
|
Umbauten im Bestand |
20.800 |
+9,2 % |
Den größten absoluten Beitrag leisten Mehrfamilienhäuser mit 9.700 zusätzlich genehmigten Wohnungen. Die höchste Steigerungsrate erreichen Zweifamilienhäuser mit 27,3 Prozent, allerdings auf vergleichsweise kleiner Basis. Umbauten im Bestand legten mit 9,2 Prozent unterdurchschnittlich zu – sie bleiben mit 20.800 Wohnungen zwar ein relevanter Block, treiben das Wachstum aber nicht.
Wichtig für die eigene Auftragsplanung: Eine Genehmigung ist noch kein Baubeginn. Die Zahlen zeigen wachsende Planungsaktivität – ob daraus Aufträge werden, entscheidet sich in den kommenden Quartalen an Finanzierung und Baukosten.
Quelle: baulinks zu den Baugenehmigungen im 1. Halbjahr 2026 nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes.
05 · Häufige Fragen
Häufige Fragen zu den Meldungen im August 2026
Lohnt sich eine neue PV-Anlage noch, wenn die feste Einspeisevergütung entfällt?
Die Rechnung verschiebt sich, sie fällt aber nicht weg. Mit der geplanten Drosselung auf 50 Prozent Netzeinspeisung und der befristeten Übergangszahlung entscheidet künftig stärker der Eigenverbrauch über die Wirtschaftlichkeit – also die Kombination aus Speicher, Wärmepumpe und Ladeinfrastruktur. Für Anlagen, die noch 2026 in Betrieb gehen, gelten die heutigen Sätze unverändert weiter.
Ist die EEG-Reform 2027 schon geltendes Recht?
Nein. Am 29. Juli 2026 hat lediglich das Bundeskabinett zugestimmt. Bundestag, Bundesrat und die EU-Kommission müssen noch folgen. Geplant ist das Inkrafttreten zum 1. Januar 2027; im parlamentarischen Verfahren sind Änderungen weiterhin möglich.