01 · Ausgangslage
Wo die Einspeisevergütung steht
Für neue PV-Anlagen gilt bis Ende 2026 noch die bisherige EEG-Vergütung. Die Bundesnetzagentur nennt für Anlagen bis 10 kWp, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung.
Für Anlagen, die ab 2027 ans Netz gehen, ist die Lage offen. Der Regierungsentwurf zum EEG 2027 sieht vor, die feste Einspeisevergütung für Neuanlagen abzulösen. Welche Übergangszahlung stattdessen geplant ist und was danach gilt, steht im Beitrag über die Folgen des Regierungsentwurfs zum EEG 2027 für neue PV-Anlagen. Hier geht es um die Frage, die Kunden daraus ableiten.
Stand 27.10.2026: Gesetz noch nicht beschlossen
Bis zum 27.10.2026 haben wir keinen Beschluss zum EEG 2027 gefunden; die Regelungen für 2027 sind nicht abschließend entschieden. Die Rechnung in diesem Beitrag setzt für überschüssigen Strom deshalb bewusst keinen Erlös an. Sie zeigt damit den vorsichtigen Fall und bleibt unabhängig vom Ausgang des Verfahrens nachvollziehbar.
Quellen: Bundesnetzagentur zu EEG-Förderung und Fördersätzen und Verbraucherzentrale zur Planung einer Solaranlage, abgerufen am 27.10.2026.
02 · Kundenfrage
Was ohne Einspeisevergütung rechnerisch übrig bleibt
Hausbesitzer fragen ihren Fachbetrieb oft schlicht: Rechnet sich die Anlage auch dann, wenn für überschüssigen Strom nichts bezahlt wird? Die ehrliche Antwort lautet: manchmal, nämlich dann, wenn viel Solarstrom im eigenen Haus verbraucht wird.
Der Grund ist der Preisunterschied. Jede selbst genutzte Kilowattstunde ersetzt Netzstrom, der laut Verbraucherzentrale etwa 30 Cent brutto kostet. Eine eingespeiste Kilowattstunde brachte bei Inbetriebnahme bis Ende 2026 und Teileinspeisung 7,70 Cent; ohne Vergütung bringt sie nichts. Dann trägt der Eigenverbrauch die Rechnung allein.
Das gilt nicht für jede Anlage. Die Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen simuliert ein Einfamilienhaus mit 4.000 kWh Jahresverbrauch bei 1.000 €/kWp und 30 ct/kWh. Danach bleiben kleine Anlagen um 5 kWp wegen des hohen Eigenverbrauchsanteils oft unter 20 Jahren Amortisation. Eine 10-kWp-Anlage ohne Speicher braucht bei verschenktem Überschuss rund 30 Jahre.
Quellen: Verbraucherzentrale und Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen (16.03.2026), abgerufen am 27.10.2026.
03 · Beispielrechnung
8-kWp-Anlage ohne Einspeisevergütung
Die folgende Modellrechnung ist bewusst vereinfacht. Sie zeigt den Rechenweg für ein Einfamilienhaus mit einer 8-kWp-Anlage ohne Speicher und ohne Erlös für eingespeisten Strom.
Annahmen der Beispielrechnung für eine 8-kWp-Anlage ohne Speicher
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Größe |
Annahme |
Einordnung |
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Investition |
12.000 €, entspricht 1.500 €/kWp |
Die Verbraucherzentrale NRW nennt im Mittel 1.520 €/kWp für Anlagen über 8 bis 9 kWp, betont aber, dass dies keine Orientierungshilfe für aktuelle Preise ist. |
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Jahresertrag |
8.000 kWh, entspricht 1.000 kWh/kWp |
Die Verbraucherzentrale rechnet mit 900 kWh/kWp. 1.000 kWh/kWp setzen einen guten Standort voraus. |
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Eigenverbrauch |
30 Prozent, also 2.400 kWh |
Die Verbraucherzentrale nennt 20 bis 30 Prozent für eine 5-kWp-Anlage bei 3.500 kWh Jahresverbrauch. Für 8 kWp ist 30 Prozent ein oberer Wert. |
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Strompreis |
0,30 €/kWh |
Die Verbraucherzentrale nennt für Netzstrom etwa 30 Cent brutto. |
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Einspeiseerlös |
0 € |
Bewusst vorsichtig: Der Überschuss von 5.600 kWh bringt im Beispiel nichts. Bis Ende 2026 wären es bei Teileinspeisung 7,70 ct/kWh. |
Der Rechenweg in drei Schritten
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Selbst genutzter Strom: 8.000 kWh × 30 Prozent = 2.400 kWh.
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Jährliche Stromkostenersparnis: 2.400 kWh × 0,30 €/kWh = 720 €.
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Rechnerische Amortisation: 12.000 € ÷ 720 € pro Jahr = 16,7 Jahre.
Rechenweg und Wirkung der Eigenverbrauchsquote als Grafik. Alle Werte stehen auch in den Tabellen und im Text.
Grenzen der Rechnung
Illustrative Annahmen, keine individuelle Ertragsprognose. Die Amortisation ist eine einfache Überschlagsrechnung ohne Wartung, Wechselrichterersatz, Finanzierung, Degradation und weitere Kosten. Der Eigenverbrauch muss zum tatsächlichen Haushaltsstrombedarf passen. Die 16,7 Jahre gelten hier als vereinfachte statische Amortisationsdauer ohne Betriebskosten.
Quelle für die Einordnung der Annahmen: Verbraucherzentrale NRW zu PV- und Speicherpreisen (Stand 28.08.2026) und Verbraucherzentrale, abgerufen am 27.10.2026. Die Rechnung ist eine redaktionelle Berechnung aus den genannten Annahmen.
04 · Eigenverbrauch
Warum die Eigenverbrauchsquote den Ausschlag gibt
Ohne Einspeiseerlös entscheidet allein die Eigenverbrauchsquote, wie viel der Jahreserzeugung tatsächlich Geld spart. Die Tabelle zeigt dieselbe Anlage bei vier Quoten; alle anderen Annahmen bleiben unverändert. Die Verbraucherzentrale fasst es so zusammen: Eine Solaranlage rechnet sich umso schneller, je mehr Solarstrom direkt selbst verbraucht wird.
Wirkung der Eigenverbrauchsquote auf die Amortisation (Beispiel, ohne Einspeiseerlös)
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Eigenverbrauch |
Selbst genutzter Strom |
Ersparnis pro Jahr |
Rechnerische Amortisation |
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20 Prozent |
1.600 kWh |
480 € |
25,0 Jahre |
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30 Prozent |
2.400 kWh |
720 € |
16,7 Jahre |
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50 Prozent |
4.000 kWh |
1.200 € |
10,0 Jahre |
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70 Prozent |
5.600 kWh |
1.680 € |
7,1 Jahre |
Eigenverbrauchsquote und Autarkiegrad nicht verwechseln
Die Eigenverbrauchsquote bezieht sich auf den erzeugten Strom: Im Beispiel werden 30 Prozent der 8.000 kWh selbst genutzt. Der Autarkiegrad bezieht sich auf den Verbrauch: Er nennt, welchen Anteil des Haushaltsbedarfs die Anlage deckt. Die Verbraucherzentrale nennt für eine typische PV-Anlage rund 30 Prozent Deckungsanteil am Jahresverbrauch, mit Batteriespeicher rund 70 Prozent.
Daraus folgt eine einfache Plausibilitätsprüfung für jedes Angebot: Bei 2.400 kWh Eigenverbrauch und einem Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch deckt die Anlage rund 69 Prozent des Bedarfs. Das ist ohne Speicher ein hoher Wert. Die 30 Prozent des Beispiels setzen deshalb einen hohen oder gut zur Erzeugung passenden Verbrauch voraus.
05 · Speicher
Was ein Batteriespeicher am Ergebnis ändert
Ein Batteriespeicher verschiebt Solarstrom vom Mittag in den Abend und kann den Eigenverbrauch erhöhen. Die Verbraucherzentrale nennt für Anlagen mit Speicher einen Eigenverbrauch von etwa 50 bis 60 Prozent. Die Verbraucherzentrale betont außerdem, dass Anlagenkonzept und Komponenten, darunter Wechselrichter und Speicher, an den Bedarf angepasst werden sollten.
Dem steht die Zusatzinvestition gegenüber. Die Verbraucherzentrale NRW weist für Speicher von mehr als 8 bis 10 kWh im Mittel 410 €/kWh aus, bei großer Streuung zwischen den Angeboten. Ein Speicher lohnt sich damit nur, wenn die zusätzliche Ersparnis die Mehrkosten in vertretbarer Zeit einspielt.
Prüfformel für den Speicher
Zusatzinvestition für den Speicher ÷ zusätzliche Ersparnis pro Jahr = zusätzliche Amortisationszeit. Für die zusätzliche Ersparnis zählt nur der Strom, der ohne Speicher eingespeist würde und nun selbst genutzt wird. Wirkungsgrad und Lebensdauer des Speichers gehören in die Rechnung.
Wie Speicher künftig auch mit Netzstrom betrieben werden dürfen und warum das nur in der Direktvermarktung gilt, zeigt der Beitrag zur MiSpeL-Festlegung für Batteriespeicher. Die Reihenfolge der Planung von Wärmepumpe, PV und Speicher beschreibt der Beitrag, wie sich PV, Speicher und Wärmepumpe als ein Energiesystem planen lassen.
Quellen: Verbraucherzentrale und Verbraucherzentrale NRW, abgerufen am 27.10.2026.
06 · Kundengespräch
Wie Betriebe die Rechnung belastbar machen
Eine Rechnung überzeugt Kunden, wenn sie ihre Annahmen offenlegt. Für das Angebot empfiehlt sich:
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Verbrauch erfragen statt pauschal annehmen. Jahresverbrauch, Tagesprofil und große Verbraucher wie Wärmepumpe oder Elektroauto bestimmen die Eigenverbrauchsquote.
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Inbetriebnahmetermin klären. Bis Ende 2026 gilt die bisherige Vergütung, ab 2027 das, was beschlossen wird.
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Szenarien rechnen. Der Fall ohne Einspeiseerlös ist die Untergrenze; daneben stehen der Fall mit Vergütung und Varianten mit und ohne Speicher.
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Strompreis als Bandbreite zeigen. Der Wert des Eigenverbrauchs hängt am Bezugspreis, der sich ändern kann.
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Ertrag standortbezogen ermitteln. Ausrichtung, Dachneigung und Verschattung ersetzen den pauschalen Richtwert je kWp.
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Ausgeschlossene Kosten nennen. Wartung, Wechselrichterersatz, Finanzierung und Degradation stehen nicht in der Überschlagsrechnung und gehören ins Gespräch.
Das verlangt Werkzeuge, die mehr als eine Überschlagsformel können. Der Hottgenroth PV-Planer simuliert den PV-Ertrag stundenweise mit standortabhängigen Wetterdaten und bietet eine visuelle Verschattungs-Simulation als Planungshilfe für realistische Ertragsprognosen. Lastgänge lassen sich als CSV-Datei importieren, die Wirtschaftlichkeit wird nach VDI 2067 mit Risikoanalyse, variabler Finanzierungsberechnung und Amortisationsdarstellung gerechnet. Die Gebäudedaten erfassen Anwender im integrierten HottCAD-Modul; Module, Wechselrichter und Batteriespeicher liegen in editierbaren Datenbanken.
07 · Häufige Fragen
Häufige Fragen zu Photovoltaik ohne Einspeisevergütung
Lohnt sich Photovoltaik auch ohne Einspeisevergütung?
Das kann sein, hängt aber vor allem vom Eigenverbrauch ab. Im Beispiel einer 8-kWp-Anlage für 12.000 Euro amortisiert sich die Anlage bei 30 Prozent Eigenverbrauch rechnerisch nach 16,7 Jahren, bei 50 Prozent nach 10,0 Jahren. Eine pauschale Antwort gibt es nicht: Anschaffungskosten, Verbrauchsprofil und Strompreis entscheiden im Einzelfall.
Gilt 2026 noch die Einspeisevergütung für neue Anlagen?
Ja. Für Anlagen bis 10 kWp, die zwischen dem 1. August und dem 31. Dezember 2026 in Betrieb gehen, nennt die Bundesnetzagentur 7,70 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung. Für Inbetriebnahmen ab 2027 kommt es darauf an, was Bundestag und Bundesrat zum EEG 2027 beschließen.
Was ist der Unterschied zwischen Eigenverbrauchsquote und Autarkiegrad?
Die Eigenverbrauchsquote nennt den Anteil des erzeugten Stroms, der im Haus selbst genutzt wird. Der Autarkiegrad nennt den Anteil des Haushaltsverbrauchs, den die Anlage deckt. Beide Werte hängen zusammen, beantworten aber verschiedene Fragen und dürfen in einer Rechnung nicht verwechselt werden.
08 · Nachweise
Quellen und fachliche Einordnung
Alle Quellen wurden am 27.10.2026 abgerufen. Beispielrechnung und Eigenverbrauchsvergleich sind redaktionelle Berechnungen aus den ausgewiesenen Annahmen. Sie sind keine Ertragsprognose, keine Rechtsberatung und keine Renditezusage.