Die Regierung von Oberbayern schreibt zum 16.09.2026 (Bestellungstermin) gemäß Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für folgenden Bezirk aus:
Waldkraiburg 2 im Landkreis Mühldorf am Inn
Die Bestellung zur/zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in für den ausgeschriebenen Bezirk ist längstens auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats,in dem das 67. Lebensjahr vollendet wird (§ 10 Abs. 1 SchfHwG). Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen oder unvollständig eingegangen sind, werden nicht in die Bewertung mit einbezogen. Dies gilt auch für Nachweise, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen.
Weitere Informationen können Sie der beigefügten PDF-Datei entnehmen.