Die Regierung von Oberbayern schreibt zum
01.03.2021(Bestellungstermin)
gemäß Schornsteinfeger-Hand-werksgesetz (SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/bevollmächtigter Bezirks-schornsteinfeger fürfolgenden Bezirk aus:
Erding 4 im Landkreis Erding
Die Bestellung zur/zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-infür den ausgeschriebenen Bezirk istlängstens auf sieben Jahrebefristet, endet jedoch spätestens mit Ablauf des Monats, in dem das 67.Lebens-jahr vollendet wird(§10 Abs.1 SchfHwG).Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen oder unvollständig eingegangen sind, werden nicht in die Bewertung mit einbezogen.Dies gilt auch für Nachweise, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen.
Weitere Informationen erhalten Sie aus der beigefügten PDF-Datei.