Das Thema CO2 und Nachhaltigkeit rückt in den Vordergrund aller Bewertungen und wird zu einer wichtigen Beratungs- und Fördergrundlage.
Vor allem der Einsatz von Wärmepumpen in Kombination mit regenerativ erzeugtem Strom steht im Fokus jeder GEG-Bilanzierung. Im Vordergrund stehen hier vor allem Photovoltaik-Anlagen mit Stromspeicher.
Das bereits veraltete Verfahren nach DIN 4108-6 / DIN 4701-10/12 darf nur noch bis Ende 2023 verwendet werden. Ab 2024 gilt dann die DIN V 18599 als Standardverfahren für Wohngebäude.
Das GEG eröffnet dem Bund die Möglichkeit, verschiedene Maßnahmen zu fördern. Bereits im Dezember 2020 hat das zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die neue "Bundesförderung für effiziente Gebäude" (BEG) bekannt gegeben.
Am 01.07.2021 sind die Teilprogramme für Wohngebäude (BEG WG) und Nichtwohngebäude (BEG NWG) gestaret. Die Zusammenlegung der Förderungen des BAFA und der KfW vereinfachen die Antragstellung und bieten besseren Zugang zu den Förderungen . Aktuell können die Effizienzhausklassen nach BEG in unserer Software geprüft werden.
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