Kehrbezirksausschreibung
Die Regierung von Unterfranken schreibt zum 01.01.2020(Bestellungstermin) gemäß dem Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz -SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für folgenden Bezirk aus:
Aschaffenburg-Land 12 (Schöllkrippen)
Der Bezirk Aschaffenburg-Land 12besteht ausdem Ortsteil Geiselbach der Gemeinde Geiselbach, den Ortsteilen Großlaudenbach und Kleinlaudenbach der Gemeinde Kleinkahl, den Ortsteilen Hofstädten, Schneppenbach und Schöllkrippen des Marktes Schöllkrippen sowie der Gemeinde Westerngrund.
Die Bestellung zur/zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/in für den ausgeschriebenen Bezirk wird auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit dem Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet (§ 10Abs. 1 SchfHwG).Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen oder unvollständig eingegangen sind, werden nicht in die Bewertung mit einbezogen. Dies gilt auch für Nachweise, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen.
Bei Bedarf kann ein abweichender Bestellungstermin von der Bestellungsbehörde festgelegt werden.Ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben. Dies gilt nicht, wenn der Ausschluss von der Bewerbung eine persönliche Härte bedeuten würde und eine frühere Bewerbung im Hinblick auf die Erhaltung der Betriebs-und Brandsicherheit nicht zu beanstanden ist(§ 9a Abs. 4 SchfHwG).
Weitere Informationen können Sie der beigefügten PDF-Datei entnehmen.