Bevollmächtigte/r Bezirksschornsteinfeger/in (m/w/d) zum 01.04.2020 im Kehrbezirk Nr. 702 im Landkreis Diepholz
Arbeitgeber: Landkreis Diepholz
Kurzinfo
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Tätigkeitsfeld
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Handwerk und Produktion
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Ort
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Diepholz
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Bewerbungsfrist
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12.12.2019
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Laufbahn / Entgeltgruppe
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Mittlerer Dienst
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Kontakt
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Frau Schierbaum
Telefon: 05441 976-1664
Mailkontakt
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Tätigkeitsprofil:
Der Landkreis Diepholz hat zum 01.04.2020 gemäß Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmächtigte/r Bezirksschornsteinfeger/in (m/w/d) in dem KehrbezirkNr. 702 LK-DH neu zu besetzen. Die vollständige Ausschreibung finden Sie in der Anlage beigefügt undauf der Website des Landkreises Diepholz.
Anforderungsprofil:
Die Bestellung erfolgt für die Dauer von sieben Jahren. Auf die Altersgrenze von 67 Jahren gem. §12Abs.1Nr.3 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz wird hingewiesen. Die Aufgaben und Tätigkeiten einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin oder eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers sind in den §§13 bis 16 SchfHwG beschrieben.
Weitere Informationen erhalten sie unter www.diepholz.de oder unter der Tel.-Nr. 05441/976 –1664 oder -4025.
Weitere Informationen können Sie der beigefügten PDF-Datei entnehmen.