Regierung von Oberbayern
Sachgebiet 21Maximilianstraße 39, 80538 München
Kehrbezirksausschreibung
Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger
Die Regierung von Oberbayern schreibt zum 01.01.2020 (Bestellungstermin) gemäß Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirks-schornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für folgenden Bezirk aus:
München 57
in der Landeshauptstadt München
Der Kehrbezirk München 57 liegt im Stadtbezirk Sendling-Westpark.
Die Bestellung zur/zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in für den ausgeschriebenen Bezirk ist gem. § 10 Abs. 1 SchfHwG auf sieben Jahre befristet, endet jedoch spätestens mit dem Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet. Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen oder unvollständig eingegangen sind, werden nicht in die Bewertung miteinbezogen. Dies gilt auch für Nachweise, die nachAblauf der Bewerbungsfrist eingehen.
Weitere Informationen können Sie der beigefügten PDF-Datei entnehmen.