Die Regierung von Oberfranken schreibt zum 01.01.2020(Bestellungstermin) gemäß Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für folgenden Bezirk aus:
Hof 6
Aktenzeichen:22-2206 –20/19
Die Bestellung zur/zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in für den ausgeschriebenen Bezirk ist längstens für eine Dauer von sieben Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren befristet (§ 10 Abs.1 SchfHwG).Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen oder unvollständig eingegangen sind, werden nicht in die Bewertung mit einbezogen. Dies gilt auch für Nachweise, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen. Anforderungsprofil: Die besonderen Anforderungen, die mit der Bewerbung vorzulegenden Unterlagen, das Bewertungsformular sowie weitere Hinweise sind dieser Internetseitehttp://www.regierung.oberfranken.bayern.de/wirtschaft/recht/kaminkehrerwesen/index.phpzuentnehmen.
Weitere Informationen können Sie der beigefügten PDF-Datei entnehmen.