bev. Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) - Kehrbezirk XIV (Otterndorf)
Arbeitgeber: Landkreis Cuxhaven
Kurzinfo
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Tätigkeitsfeld
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Handwerk und Produktion
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Ort
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Cuxhaven
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Arbeitszeit
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Vollzeit
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Bewerbungsfrist
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19.09.2019
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Laufbahn / Entgeltgruppe
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Mittlerer Dienst
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Kennziffer
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32.1.9_14
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Kontakt
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Frau Kattenberg
Telefon: 04721 - 66 2047
Mailkontakt
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Tätigkeitsprofil:
Im Landkreis Cuxhaven sind zum 01.01.2020
auf Grundlage der §§ 9 und 10 des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes je eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin /ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für die Kehrbezirke
Cuxhaven III – Loxstedt
Cuxhaven XIV - Otterndorf
zu bestellen.
Die Bewerbungsfrist endet am 19.09.2019. Der Landkreis Cuxhaven sucht für diese Kehrbezirke je eine engagierte Persönlichkeit, die die Voraussetzungen für eine Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin/ zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) erfüllt.
Die Bestellung wird unter Berücksichtigung der Altersgrenze auf sieben Jahre befristet (§ 10 Abs. 1 SchfHwG).
Die Aufgaben und Tätigkeiten einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin / eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers (m/w/d) werden in den §§ 13 ff SchfHwG beschrieben. Die sich bewerbenden Personen müssen persönlich und fachlich geeignet sein und die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen (§ 9a Abs. 1 SchfHwG).
Die sich bewerbenden Personen müssen über die für die Erfüllung der Aufgaben von Bezirksschornsteinfegerinnen/ Bezirksschornsteinfegern erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen.
Die Auswahl zwischen den sich bewerbenden Personen wird gemäß § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen.
Weitere Informationen können Sie der beigefügten PDF-Datei entnehmen.