Die Regierung von Oberfranken schreibt zum
01.04.2019(Bestellungstermin) gemäß Schornsteinfeger Handwerksgesetz (SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger für folgenden Bezirk aus:
Schwarzenbach an der Saale Aktenzeichen: 22 – 2206 - 1/19
Die Bestellung zur/zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in
für den ausgeschriebenen Bezirk wird gemäß § 10 Abs.1 Satz 1 SchfHwG längstens für eine Dauer von sieben Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren (§ 12 Abs. 1 Nr.3 SchfHwG) erfolgen.
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen oder unvollständig eingegangen sind, werden nicht in die Bewertung mit einbezogen. Dies gilt auch für Nachweise, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen.
Anforderungsprofil:
Die besonderen Anforderungen, die mit der Bewerbung vorzulegenden Unterlagen, das Bewertungsformular sowie weitere Hinweise sind dieser
Internetseite
http://www.regierung.oberfranken.bayern.de/wirtschaft/recht/kaminkehrerwesen/index.php
zu entnehmen.
Weitere Informationen können Sie der beigefügten PDF-Datei entnehmen.