Der Kehrbezirk liegt im westlichen Bereich der Stadt Nürnberg und umfasst das Gebiet innerhalb folgender Grenze:
Ausgangspunkt: Jansenbrücke/Frankenschnellweg, Frankenschnellweg nach Osten, Witschelstraße, Fuggerstraße, hinter der Kollwitzstraße nach Süden zur Rothenburger Straße (vor Nr. 178), Rothenburger Straße, Heinrichstraße, auf Höhe der Grünstraße nach Osten zur Kreutzerstraße, Kreutzerstraße, Leopoldstraße, Heinrichstraße, Kunigundenstraße, Kreutzerstraße, Geisseestraße, entlang der Bahnlinie nach Westen zur Gustav-Adolf-Straße, Gustav-Adolf-Straße, Am Tillypark, Tillystraße, Wallensteinstraße nach Westen, entlang der Bahnlinie parallel zur Uffenheimer Straße nach Norden, Rothenburger Straße, Von-der-Tann-Straße (mit Ausnahme des Anwesens von-der-Tann-Str. 31), zum Ausgangspunkt.
Die Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin / zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger für den ausgeschriebenen Bezirk wird gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 SchfHwG für eine Dauer von sieben Jahren erfolgen. Die Bestellung endet unbeschadet anderer Regelungen mit Ablauf des Monats, in dem die bestellte Person das 67. Lebensjahr vollendet.
Bewerbungen, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen oder unvollständig eingegangen sind, werden nicht in die Bewertung mit einbezogen. Dies gilt auch für Nachweise, die nach Ablauf der Bewerbungsfrist eingehen.
Anforderungsprofil:
Die besonderen Anforderungen, die mit der Bewerbung vorzulegenden Unterlagen, das Bewertungsformular sowie weitere Hinweise sind den Veröffentlichungen auf der Homepage der Regierung von Mittelfranken zu entnehmen
Weitere Informationen können Sie der beigefügten PDF-Datei entnehmen.