Heizungs-Check – Die Legende lebt?
Ein Kommentar von Björn Wolff
Zurzeit jagt eine kurzfristig beschlossene Energie- und Gaseinsparmaßnahme die andere. Neben dem hydraulischen Abgleich, den Sie und wir schon viele Jahre thematisch begleiten, kündigte Habeck vor wenigen Wochen die Pflicht zum Heizungscheck an. Ein bisschen haben wir hier gestutzt. Denn Habecks Idee kam uns ziemlich bekannt vor – hatten wir nicht sogar ein gleichnamiges Produkt im Softwareportfolio? Also schnell mal nachschauen, wann die erste Version veröffentlicht wurde: Aha! 2008. Das ist schon eine Weile her. Aber was galt damals und was heute?
Was genau der Heizungscheck 2022 vorschreibt, ist bisher ist nicht zu 100% bekannt. Fachgruppen definieren das gerade im Auftrag des Bundes in sehr schnellen Projektenphasen. Erst wenn das feststeht, können wir die Software-Programme dahingehend aktualisieren oder neu entwickeln. Doch vielleicht gibt die Vergangenheit uns einen Ausblick auf das, was hinter der Berechnung steckt und was auf uns zukommen könnte.
Die damalige EnEV 2007 setzte die Umsetzung der EU-Richtlinie "Gesamteffizienz von Gebäuden" fest: Eine einmalige energetische Inspektion der gesamten Heizungsanlage war für Anlagen mit mehr als 20 KW Nennleistung vorgeschrieben, wenn sie älter als 15 Jahre waren. Die EU-Vorgaben wurden damals im Jahr 2008 von Deutschland mit der Einführung der DIN EN 15378 standardisiert. Unser aktuell verfügbares Programm Heizungs-Check basiert ebenfalls auf dieser.
Mit möglichst wenig spezifischen Gebäude- und Anlagendaten führt unser Heizungs-Check eine Bewertung des Systems im bekannten Energielabel-Format durch. Durch die gezielte Abfrage zu Gebäude- und installierten Anlageparametern sammelt man so Punkte. Je mehr Punkte, desto schlechter die energetische Bewertung des Systems. Stärken, aber auch Schwachstellen und Energieeinsparmöglichkeiten werden dadurch leicht erkennbar. Sehr spezifisch ist dabei die Möglichkeit über Abgasmessungen zu agieren und Werte einzutragen. Wir glauben, dass dies im neuen „Heizungs-Check“ keine Rolle mehr spielen wird. Denn man muss den definierten Anwendungsfall bedenken: Habecks Heizungs-Check soll nur Gas-Etagenheizungen betreffen. Wir vermuten, dass zukünftig eine Kombination aus Bewertungsmethodik aus dem „alten Heizungs-Check“ und dem “Anlagenlabeling“. Aber bisher wissen wir es natürlich nicht.
So oder so: wir bleiben am Ball. Sobald konkrete Definitionen und Berechnungsvorgaben definiert sind, entwickeln wir die passenden Werkzeuge, die den Anforderungen entsprechen und die Ihre Arbeit beschleunigen. Aus unserer Sicht ist aber Fakt: Sehr viele bestehende Heizungen laufen nicht effizient und verschwenden unnötig Energie. Der Handlungsbedarf zwecks Energieeinsparung ist also auch ohne die politische Plicht vorhanden. Mindestens der hydraulische Abgleich scheint einen sicheren Platz im Dienstleistungsportfolio zu bekommen.
Fun fact: Wir haben tatsächlich kurz überlegt, ob wir demnächst die Büroöffnungszeiten ändern müssen. Wichtige Pressemittelungen für unsere Branche scheinen wohl nur noch abends zu kommen. Hat das System?